PRÄSENT – DIGITAL – ANWÄLTINNEN SIND IMMER DA – Wir laden Sie noch einmal sehr herzlich ein zur 30. Anwältinnenkonferenz am 17. Und 18.9.2020 in Berlin. Es erwartet Sie ein interessantes Programm. Wir beginnen am Donnerstagnachmittag mit einer Stadtführung durch Prenzlauer Berg: „Arbeiterviertel, DDR-Opposition, Szenekiez“. Anschließend Get Together imRestaurant Oderquelle, Oderberger Straße 27, 10435 Berlin, Telefon: 030/44008080, www.oderquelle.de. (Achtung! geänderter Ort!) Dort können Sie dem Festvortrag der „Juramama“ lauschen, Rechtsanwältin Nina Katrin Straßner, Head of Diversity and Inclusion SAP.

 

Rechtsanwätlin Dr. Alexandra Nöth LL.M.Eur., Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen, begrüßt Sie am Freitagmorgen zur Mitgliederversammlung mit Neuwahlen. Die Versammlung findet wie alle Veranstaltungen in der Aula des GLS Campus Berlin, Kastanienallee 82, 10435 Berlin statt. (Nicht wie im Anwaltsblatt angekündigt im DAV-Haus!)

Danach erfahren Sie Aktuelles zum Transparenzregister/Geldwäschegesetz, Referentin ist Rechtsanwältin und Notarin Dörte Zimmermann.

Recht und Corona – über Mietrecht und Insolvenzrecht spricht Rechtsanwältin Dr. Claudia R. Cymutta:

„Nicht nur COVID-19, sondern auch die Vorschriften, die zur Erleichterung des Lockdown getroffen wurden, werden uns noch einige Zeit beschäftigen. Viele Branchen kriseln, steigende Insolvenzzahlen werden erwartet. Für Vermieter stellt sich nach den Kündigungsbeschränkungen im Lockdown die Frage, wie eine mögliche Anfechtung von Mieten in der Insolvenz des Mieters verhindert werden kann. Es soll daher ein Überblick gegeben werden, wann Miet- oder andere Zahlungen der Insolvenzanfechtung unterliegen, welche Besonderheiten sich wegen der COVID-19-Gesetze ergeben und welche Haftungsgefahren sich für beratende Anwältinnen stellen.“

Strafrechtliche Aspekte beleuchtet Rechtsanwältin Klaudia Dawidowicz und über Arbeitsrecht referiert Rechtsanwältin Veronica Bundschuh.

Am Nachmittag widmet sich Rechtsanwältin Kathrin Schürmann („Lawpilots“) dem Thema Datenschutz und IT-Sicherheit in der Kanzlei.

Last but not least greifen Rechtsanwältin und Notarin Silvia C. Groppler und Rechtsanwältin Christiane Dahlbender, Associate General Counsel Mars GmbH, das Thema Unconscious Bias auf: „Hier beschäftigen wir uns – ganz einfach ausgedrückt – mit den Schubladen, die wir in unseren Köpfen haben. Das gilt sowohl für andere als auch für uns selbst! Wir betrachten Situationen, Personen oder Verhalten immer durch unseren ganz persönlichen Filter. Dieser Filter ist geprägt durch die Kultur, in der wir groß geworden sind, unsere Sozialisation und Bildung und noch weitere wertbestimmende Erfahrungen. Aufgrund dieses Filters können wir also gar nicht anders, als Dinge, Sachverhalte und Personen unbewusst voreingenommen zu betrachten. Wir verhindern damit z.B. unseren eigenen Erfolg oder verzichten auf ein vielfältiges Team. Solche Voreingenommenheiten gibt es in ganz unterschiedlicher Ausprägung, aber auch und insbesondere im Hinblick auf Frauen.“

 

Der ganz besondere Veranstaltungsort ist die Aula des GLS Campus Berlin, (Global Language Services) Kastanienallee 82, 10435 Berlin. Wir freuen uns auf Sie! Hier finden Sie Programm und Anmeldeformular.

RAin u. N’in Silvia C. Groppler, Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der AG Anwältinnen, frühere Vorsitzende, wurde am 31. August 2020 ohne Gegenstimme und mit sofortiger Wirkung zur neuen Gender- und Diversitybeauftragten des DAV gewählt. Herzlichen Glückwunsch! Wir freuen uns auf eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit.

„Weibliche Besetzung von Prüfungskommissionen im juristischen Staatsexamen“ – so hieß der Titel einer Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen auf dem virtuellen Anwaltstag im Juni 2020. Zu diesem Thema hat jetzt RAin Christina Dillenburg, stellv. Vorsitzende der AG Anwältinnen, eine Kolumne in der „Zeitschrift für die Anwaltspraxis (ZAP)“ veröffentlicht: „Kürzlich in Berlin oder: Warum ist eine ausgewogene Besetzung von jurist. Prüfungskommissionen so wichtig?“ Die Kolumne können Sie auf unserer Internetseite nachlesen und herunterladen.

Gleichzeitig wollen wir Sie auf die neue Rubrik unserer Internetseite aufmerksam machen, in der wir in Zukunft weitere Texte und Berichte veröffentlichen werden. Noch steht die ZAP-Kolumne allein dort, das soll nicht so bleiben!

„Anwältinnen sind immer da!“ – Jetzt auch beim „Stadtradeln“. Seit dem 2. September sind Anwältinnen auf dem Rad! RAin Nathalie Grudzinski, Regionalbeauftragte für Berlin/Brandenburg, hat das Team „Anwältinnen im DAV“ organisiert und den Aufruf gestartet: „Lassen Sie uns gemeinsam Fahrrad-Kilometer sammeln! Über diesen Link können Sie sich bequem in unserem Team Anwältinnen im DAV anmelden. Egal, ob ins Büro oder in der Freizeit, ob zum Gerichtstermin oder nur mal auf den Wochenmarkt: Jeder Kilometer zählt! Hier nochmal die Spielregeln kurz erklärt: Jeder Kilometer, den Sie per Rad zurücklegen, wird online in ein Kilometer-Buch eingetragen. Es gibt alternativ auch eine App: Dann werden die Strecken über die App getrackt. Ohne App ermitteln Sie die Kilometer einfach selbst, beispielsweise mit einem Routenplaner oder Fahrrad-Tacho, und übermitteln die Kilometer entweder nach jeder Fahrt online oder einmal täglich oder maximal zum Ende jeder Woche. Sie können sich dem Team übrigens auch noch später anschließen, spätestens allerdings am letzten Aktionstag, dem 22. September.

Mehr Informationen finden Sie auf der STADTRADELN-Website. Viel Spaß beim Radeln!“

Immer noch gilt: Mit der Aktion „Mitglieder werben Mitglieder“ wollen wir unsere Arbeitsgemeinschaft vergrößern. Bei Erfolg gibt es einen Rabatt von 50 Euro für die nächste Tagung.

Ausblicke: Im Jahr 2021 ist eine Anwältinnenkonferenz im Ausland geplant, als Veranstaltungsort kam Brüssel in die engere Wahl.

Am 7.12.2022 gibt es ein Jubiläum zu feiern: Maria Otto wurde vor 100 Jahren als erste Frau in Deutschland als Rechtsanwältin zugelassen. Sie arbeitete bis zu ihrem Tod im Jahr 1977 in München. Ein willkommener Anlass, die Herbstkonferenz am 7.12.2022 in München auszurichten. Sie sind herzlich eingeladen!

Verfassungsgericht des Landes Brandenburg: Verhandlung über das Brandenburger Paritätsgesetz. Mit dem Paritätsgesetz ebnet der Brandenburger Gesetzgeber den Weg, um ausreichende Chancen für Teilhabe von Frauen an politischen Ämtern zu ermöglichen.  Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat nun die wichtige Aufgabe, dieses Gesetz zu verteidigen und dem in Art. 3 Abs. 2 GG und einigen Landesverfassungen verankerten Frauenfördergebot tatsächlich Geltung zu verschaffen. Die Fraktionen von NPD und AfD hatten Organklage erhoben, außerdem haben vier Abgeordnete der AfD Verfassungsbeschwerde erhoben. Die mündliche Verhandlung fand am 20. August statt. Die Urteilsverkündung wird am Freitag, dem 23. Oktober, 10 Uhr, im Verfassungsgericht des Landes Brandenburg in Potsdam stattfinden.

djb-Pressemitteilung

Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichts: Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat das am 1. Januar 2020 in Kraft getretene Paritätsgesetz auf Klage der AfD-Fraktion zurückgewiesen.  Der Thüringer Landesfrauenrat hat einen Aufruf gestartet, sich an einer Verfassungsbeschwerde dagegen zu beteiligen. Die Einzelheiten finden Sie hier.

Die Bundesregierung hat am 1. September 2020 den GREVIO-Staatenbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland veröffentlicht. (GREVIO heißt „group of experts on action against violence against women and domestic violence“) Am 1. September 2018 trat die Istanbul-Konvention in Deutschland in Kraft. Auch über Jahre danach fehle Deutschland ein politisches Konzept, handlungsfähige Institutionen und die notwendigen Ressourcen, um alle Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen, kritisiert das zivilgesellschaftliche Bündnis Istanbul-Konvention, BIK. Der Zusammenschluss von Frauenrechtsorganisationen, Gewaltschutz-Verbänden und Expert*innen gegen geschlechtsspezifische Gewalt kreidet an, dass Hilfestrukturen für von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen in Deutschland weiterhin lückenhaft und unterfinanziert seien.

Pressemitteilung des Deutschen Juristinnenbundes, GREVIO-Staatenbericht

Berechnung aller Lohnersatzleistungen nach Steuerklasse I bzw. IV: Diskriminierungen zulasten von Frauen zu beseitigen, fordert der Deutsche Juristinnenbund (djb), indem bei der Verlängerung des Kurzarbeitergelds die Berechnung anhand der Steuerklasse IV vorgenommen wird. Denn die Frauen in Lohnsteuerklasse V müssen eklatante Nachteile beim Kurzarbeitergeld und einer Reihe weiterer Lohnersatzleistungen hinnehmen. Der Koalitionsausschuss hatte sich auf eine Verlängerung des Kurzarbeitergelds bis Ende 2021 verständigt. Es sei nicht nachvollziehbar, dass die Diskriminierung von Frauen beim Bezug von Lohnersatzleistungen weiterhin ignoriert wird. Kurzfristige Abhilfe würde bei der Verlängerung des Kurzarbeitergeldes die generelle Berechnung anhand der Lohnsteuerklasse IV bewirken. Gerade in der Krise sei der Zeitpunkt gekommen, bestehende strukturelle Benachteiligungen zu beenden, so die die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig. Djb-Pressemeldung

 

Tipps und Hinweise für den Arbeitsalltag während der Corona-Pandemie bleiben auch im Herbst noch aktuell: Die FAQs des DAV geben Orientierung und werden kontinuierlich fortgeschrieben. Hier erfahren Sie, was Anwältinnen und Anwälte jetzt wissen müssen, ob bei der Vertreterbestellung, bei Kanzleischließungen oder bei Quarantänemaßnahmen. Auch im digitalen Corona-Forum, das der DAV zu Beginn der Krise eingerichtet hat, können Sie Neuigkeiten erfahren und Informationen mit Kolleginnen und Kollegen austauschen.  Die Anmeldung ist schnell und unkompliziert möglich. Es werden lediglich die E-Mail-Adresse, ein beliebig wählbarer Benutzername sowie ein Kennwort benötigt. Anschließend können Sie im Forum eigene Fragen einstellen, die Fragen von Kolleginnen und Kollegen beantworten oder einfach nur mitlesen. Auch ein Privatchat mit anderen Nutzern ist möglich. Das Forum richtet sich exklusiv an Anwältinnen und Anwälte. Die Registrierung und die Nutzung sind kostenfrei.

Annie Ernaux, Eine Frau, Bibliothek Suhrkamp, Berlin 2019, 89 Seiten, 18 Euro. Dreizehn Tage nach dem Tod ihrer Mutter im Jahr 1986 schreibt Annie Ernaux ein kurzes, schmerzhaftes Requiem.  Und lässt die Mutter als Repräsentantin einer Zeit und eines Milieus auferstehen, das auch das ihre war. Das Leben ihrer Mutter: geboren um die Jahrhundertwende in der Normandie, Arbeiterin, dann Ladenbesitzerin, Ehefrau, zweifache Mutter, lebenslustig  und offen, Körper und Geist werden später langsam durch Alzheimer zerstört. Das Ende war für die Tochter vorauszusehen, die Wirklichkeit des Todes scheint indessen kaum erträglich zu sein. Zeit ihres Lebens kämpfte die Mutter darum, ihren sozialen Status zu erhalten, ihn vielleicht sogar zu überwinden. Erst der Tochter wird dies gelingen, eine  Distanz zwischen den beiden entsteht. Auch darauf blickt Annie Ernaux zurück, voller Zärtlichkeit und Abscheu und Schuldgefühl.

Annie Ernaux, Jahrgang 1940, geboren und aufgewachsen in der Normandie, bezeichnet sich als „Ethnologin ihrer selbst“. Sie ist eine der bedeutendsten französischsprachigen Schriftstellerinnen unserer Zeit, ihre zwanzig Bücher sind von Kritik und Publikum gleichermaßen gefeiert und vielfach ausgezeichnet worden. Im Suhrkamp Verlag erschien von Annie Ernaux unter anderem der Bestseller Die Jahre und zuletzt Die Scham. Rezension im NDR

10.9.-11.9.2020, online  

Equal Care – Geschlecht. Verantwortung. Sorge. Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung

12.9.2020, online  

Strategisches Netzwerken für Frauen, Veranstaltung der Heinrich-Böll-Stiftung

15.9.2020, online Was ich täte, wenn ich könnte, wie ich wollte…Veranstaltungsvorschlag des Bundesverbandes der Frau in Business und Management e.V.
15.9.2020, Regensburg  

Aufstehen, Krönchen richten, weitermachen, Veranstaltung des Bundesverbandes der Frau in Business und Management e.V.

18.9.2020, Düsseldorf  

Stegreifrede – Argumentationstraining, aus der Reihe „Seminar für Frauen“, Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung, Anmeldung

 

18.9.2020, Bad Marienberg

Rheinland-Pfalz

30 Jahre Wiedervereinigung –Wo stehen wir heute mit der Gleichberechtigung? Veranstaltung  der Friedrich-Ebert-Stiftung
17.-18.9.2020, Berlin  

30. Anwältinnenkonferenz und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen (s.o.), Programm

 

9.-11.10.2020, Hannover Feministische Wege in die Utopie(n), Veranstaltung der Heinrich-Böll-Stiftung

 

16.10.2020, online  

Seminar für Frauen: Sprache und Macht, Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung, Anmeldung

 

24.9.2020, Stuttgart 19:30 Uhr, La Piazza, Charlottenstr. 11, 70182 Stuttgart, Kontakt: Rechtsanwältin Klaudia Großmann, info@grossmann-rae.de

Dank des kontinu­ier­lichen Engagements des DAV können Anträge auf Überbrü­ckungshilfe für kleine und mittel­stän­dische Unternehmen durch die Anwalt­schaft gestellt werden. Für die Registrierung zur Beantragung der Überbrü­ckungshilfe wurde bisher hauptsächlich der PIN-Brief verwandt. Nun ist aber ebenfalls eine Antrags­stellung mittels der beA-Karte möglich. Wie Sie dies bewerk­stelligen, erklärt ein Info-Video des BMWi. Die Antrags­stellung ist noch bis zum 30. September 2020 möglich.