Plötzlich Pflegefall in der Familie – die gebrechliche, alte Mutter, der demente Vater, manchmal Partner*innen oder die eigenen Kinder: Hilfreich auch für Rechtsanwält*innen sind die Informationen, die das Bundesgesundheitsministerium in Form von Publikationen zum Thema „Pflege“ bereithält. Erst Schritte zur schnellen Hilfe gibt es als PDF zum Download. In diesem Zusammenhang immer wichtig ist der Hinweis auf das Angehörigen-Entlastungsgesetz, seit 1.1.2020 in Kraft. Erst ab einem Brutto-Jahreseinkommen dürfen Unterhaltspflichtige von den Sozialhilfeträgern finanziell herangezogen werden, z.B. bei stationärer Unterbringung.