Die Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen auf dem virtuellen Deutschen Anwaltstag im Juni 2020 waren ein voller Erfolg – mit zahlreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern und lebhaften Diskussionen. Das wichtige Thema der Vereinbarkeit von Familie und Beruf stand im Mittelpunkt der Veranstaltung „Anwältin – erfolgreich trotz Kindern“, die die AG Anwältinnen in Kooperation mit der AG Sozialrecht am 17. Juni als virtuelles Webinar durchführte. Das Thema steht schon lange im Fokus und könnte jetzt noch wichtiger geworden sein, sind die Anwältin und Mutter doch durch die Corona-Pandemie vor neue und größere Herausforderungen gestellt. Im ersten Teil der Veranstaltung erläuterte Rechtsanwältin und Fachanwältin Christine Vandrey, Vizepräsidentin des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte in Berlin, die Besonderheiten der Anerkennung von Kindererziehungszeiten in den 16 Versorgungswerken und der Deutschen Rentenversicherung. Rechtsanwältin und Fachanwältin Cornelia Oster aus Wiesloch referierte über das Thema Mutterschutzregelungen und erklärte die Unterschiede für selbstständige und angestellte Anwältinnen. Sie stellte die Frage: selbständig oder doch lieber angestellt? Oster selbst hielt es zumindest einfacher, angestellt zu arbeiten. Im parallel laufenden Chat bekam sie aber auch viel Widerspruch: „Kinder bleiben nicht immer klein, gottseidank. Wenn man sich durch Stillen, Wickeln und Tagesmutter durchgearbeitet hat, ist man nachher froh über die Freiheit der Selbständigen“, oder: „Ich wickel und stille gerade und ich bin selbstständig, nichts anderes kann ich mir vorstellen! Nur Mut!!!“ oder: „Aus Erfahrung (24, 22, 16) weiß ich, dass es funktioniert. Nur wenn man mittendrin steckt, denkt man ab und zu, dass die Welt einstürzt.“ Die 158 Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen zu dem Fazit: Es ist zwar anstrengend und bedarf guter Organisation, aber ja, die Anwältin kann auch mit Kindern beruflich erfolgreich sein! Es gibt noch einiges zu tun und wir werden an diesem Thema dranbleiben. „Anwältin und Mutter – klar geht das!“ Zu diesem Thema hat die AG Anwältinnen eine Umfrage gemacht und die Ergebnisse in einer Broschüre zusammengefasst. Diese können Sie gerne bei uns anfordern. Rechtsanwältin Dr. Alexandra Nöth, LL.M.Eur., Bremen, moderierte die mutmachende Veranstaltung.

 

„Weibliche Besetzung von Prüfungskommissionen im juristischen Staatsexamen“  –  auch diese Veranstaltung am 18. Juni war mit etwa 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmern gut besucht. Dass eine Podiumsdiskussion mit acht Personen auch virtuell funktionieren kann, wurde hier aufs beste bewiesen, von gelegentlichen Bild- und Tonausfällen einmal abgesehen. Rechtsanwältin Tanja Brexl, als Geschäftsführerin im DAV zuständig für den Genderausschuss, berichtete über Aktivitäten des DAV. Durch eine Studie war bekannt geworden, dass Frauen – bei gleichen schriftlichen Vornoten – im mündlichen Examen schlechtere Chancen haben, einen Notensprung zu erreichen als Männer, wenn die Prüfungskommission rein männlich besetzt ist. Ist zumindest eine Frau unter den Prüfenden, sind die Chancen ausgeglichen. Das war ein Anlass für den DAV, mit den Landesjustizprüfungsämtern und den Rechtsanwaltskammern in Kontakt zu treten, um zu erforschen, wie viele Frauen in den Prüfungskommissionen der mündlichen Examensprüfungen tätig sind und wie es gelingen kann, den Anteil weiblicher Prüferinnen zu erhöhen. Gemeinsam mit den Landesverbänden wirbt der DAV bei seinen weiblichen Mitgliedern, sich für ein Prüfungsamt zu bewerben. Die Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen hatte nun einige der Beteiligten auf dem virtuellen Podium zusammen gebracht: Dr. Dirk Behrendt, Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Berlin, VorsRiLG Stephan Hackert, LJPA NRW, Düsseldorf, RA Martin W. Huff, Geschäftsführer RAK Köln, RAin Dr. Heike Stintzing, Vizepräsidentin der RAK Frankfurt am Main und Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb, Berlin. Das Ergebnis der sehr lebhaften Diskussion: Es ist immer noch schwer, die Prüfungen mit Juristinnen zu besetzen. Eine wesentliche Rolle dürfte hier der Gender Pay Gap spielen. Anwältinnen verdienen im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen weniger, können sich also weniger Verdienstausfall leisten. Gleichzeitig leisten sie über 50 Prozent mehr Care Arbeit und haben somit schlicht weniger Kapazitäten für ein Nebenamt. Neben dem Ziel, die ungleichen Prüfungsbedingungen zu beseitigen, ist es wichtig, den jungen Juristinnen weibliche Prüferinnen als „Role Models“ gegenüberzustellen. Denn es ist unumstritten, dass die Atmosphäre in der mündlichen Prüfung deutlich entspannter ist, wenn eine Frau der Prüfungskommission angehört, das bestätigten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Podiumsdiskussion. In dem parallel laufenden Chat ging es um weitere Fragen rund um das juristische Staatsexamen: Was tun gegen Unconscious Bias oder offene Diskriminierung in den Prüfungssituationen, welche Beschwerdemöglichkeiten gibt es? Sollte die Prüfung protokolliert werden? Wie kann diskriminierungsfreies Verhalten der Prüfenden erreicht werden? Sollten Beschwerdestellen oder Mediationsverfahren etabliert werden? Rechtsanwältin Christina Dillenburg, Essen, moderierte die Veranstaltung.

Bericht in der NJW, demnächst auch ein Bericht im Anwaltsblatt

Der Frühstücksempfang der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen, eigentlich kaum virtuell vorstellbar, fand ebenfalls regen Zuspruch. Mehr als 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus ganz Europa trafen sich online, viele hatten ein Glas Sekt mitgebracht oder Kaffee und Brötchen. Die Mitglieder des Geschäftsführenden Ausschusses, die DAV-Präsidentin Edith Kindermann und die neue Hauptgeschäftsführerin Dr. Sylvia Ruge erhoben ihr Glas und stießen aus der Ferne an. Rechtsanwältin Ursula Gudernatsch aus Köln moderierte die Veranstaltung und dankte vor allem der Geschäftsführerin Rechtsanwältin Tanja Brexl und ihrer wissenschaftlichen Mitarbeiterin Rechtsanwältin Evelyn Westhoff, LL.M. für die tatkräftige Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft bei all ihren Aktivitäten. Die Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen, Rechtsanwältin Dr. Alexandra Nöth, begrüßte die befreundeten Organisationen. Vom Deutschen Juristinnenbund waren deren Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig und die Bundesgeschäftsführerin Anke Gimbal dabei, vom Verein Anwältinnen ohne Grenzen die Gründerin Jasmina Prpić, aus der Politik Katja Keul, außerdem die Geschäftsführer und –führerinnen des DAV, auch die Mitglieder des Präsidiums und des Vorstands des DAV. Von den zahlreichen DAV  Arbeitsgemeinschaften hob sie das Forum Junge Anwaltschaft hervor. Denn besonders den jungen Juristinnen, die mit sich hadern, den Anwältinnenberuf zu ergreifen, wollen die Anwältinnen mit ihrer Arbeitsgemeinschaft Unterstützung bieten und Vorbild sein. Der neuen Hauptgeschäftsführerin Dr. Sylvia Ruge wünschte Dr. Nöth viel Glück für ihre neue Aufgabe. Dazu gab es, wie auf dem Bildschirm zu sehen war, einen wirklichen Blumenstrauß, der ihr im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen überreicht wurde. DAV-Präsidentin Edith Kindermann betonte in ihrer Ansprache, dass in den bewegten Corona-Zeiten die Arbeit zuhause und im Beruf im besonderen Maß von den Frauen getragen wird. In dieser schwierigen Situation sei ein Netzwerk wie die Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen besonders wichtig und hilfreich. Aber so anregend und informativ die virtuellen Veranstaltungen des Deutschen Anwaltstages auch gewesen seien, nicht zuletzt auch der Frühstücksempfang der Anwältinnen, so sehr wünschte sich Präsidentin Kindermann die persönliche Begegnung und den direkten Kontakt. Insofern freut sie sich auf den Sommerempfang der Arbeitsgemeinschaft am 17. September 2020 in Berlin.

 

Auch wir freuen uns darauf, Sie bei den weiteren Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen wieder persönlich zu treffen. Hier sind die geplanten Vorhaben: 

Mit der Aktion „Mitglieder werben Mitglieder“ wollen wir unsere Arbeitsgemeinschaft vergrößern. Bei Erfolg gibt es einen Rabatt von 50 Euro für die nächste Tagung.

Zum Sommerempfang am 17. und 18.9. 2020 in Berlin laden wir Sie herzlich ein. Das Programm werden wir demnächst vorstellen. Am 18.9. wird die Mitgliederversammlung von 9 bis 11 Uhr im DAV-Haus stattfinden

Im Jahr 2021 ist eine Anwältinnenkonferenz im Ausland geplant, als Veranstaltungsort kam Brüssel in die engere Wahl.

Am 7.12.2022 gibt es ein Jubiläum zu feiern: Maria Otto wurde vor 100 Jahren als erste Frau in Deutschland als Rechtsanwältin zugelassen. Sie arbeitete bis zu ihrem Tod im Jahr 1977 in München. Ein willkommener Anlass, die Herbstkonferenz am 7.12.2022 in München auszurichten. Sie sind herzlich eingeladen!

FüPOG II – Reform des Gesetzes für mehr Frauen in Führungspositionen – neueste Entwicklungen:

In den Vorständen deutscher Unternehmen sind Frauen nach wie vor stark unterrepräsentiert. Ihr Anteil erhöhte sich seit 2015 lediglich von 6,3 Prozent auf 7,7 Prozent im Geschäftsjahr 2017. 80 Prozent der Unternehmen haben keine Frau im Vorstand. Bundesfrauenministerin Franziska Giffey betonte, es sei angesichts dieser Ergebnisse umso wichtiger, die Reform des FüPoG anzugehen. Ein entsprechender Gesetzentwurf von Giffey und Justizministerin Christine Lambrecht wird seit Monaten innerhalb der Regierung abgestimmt. In der Union gibt es Widerstände dagegen.

Am 10. Juni 2020 wurden die Dritte und Vierte Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauen- und Männeranteils an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes vom Bundeskabinett beschlossen und anschließend dem Deutschen Bundestag zugeleitet. Demnach ist im Bereich der Privatwirtschaft der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der Unternehmen, die unter die feste Quote fallen, weiter gewachsen. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes 2015 stieg er von 25 Prozent auf 32,5 Prozent im Jahr 2017 und in diesem Jahr auf 35,2 Prozent. Im Vergleich dazu sind es bei Unternehmen, die nicht unter die Quote fallen, allerdings nur magere 19,9 Prozent. Bundesjustizministerin Lambrecht schlussfolgerte, dass die eingeführte Aufsichtsratsquote Wirkung gezeigt habe. Diese solle nun auf alle paritätisch mitbestimmten Unternehmen ausgeweitet werden, das Erfordernis der Börsennotierung solle künftig wegfallen. Außerdem solle bei großen Unternehmen ab vier Vorstandsmitgliedern mindestens eine Frau im Vorstand sein.

Stellungnahme der Bundesfamilienministerin, Impulspapier des Managerkreises der Friedrich-Ebert-Stiftung, Bericht im Handelsblatt, Bericht im Spiegel

#Stayonboard ist eine Initiative, die zum Ziel hat, dass weibliche Vorstände trotz Schwangerschaft und Mutterschaft weiter arbeiten können. Tatsächlich gibt es in Deutschland das grundsätzliche Problem, dass längerfristige Abwesenheit  zum Beispiel wegen Mutterschutz und Elternzeit, aber auch wegen  längerfristiger Krankheit oder die Pflege von Angehörigen Vorstandsmitglieder zur Niederlegung ihres Mandats zwingt. Bleibt man im Amt, bestehen auch die Pflichten weiter, die die Position mit sich bringt – inklusive des Haftungsrisikos. Auch männliche Vorstandsmitglieder sind davon betroffen. Sie können ebenfalls keine Eltern- oder Pflegezeit nehmen, ohne ihr Mandat niederzulegen. Vorstände von Aktiengesellschaften gelten arbeitsrechtlich nicht als Arbeitnehmer, sie sind nicht weisungsgebunden und haben damit auch keinen Anspruch auf Mutterschutz oder Elternzeit.

Interview mit Rechtsanwältin Jessica Jacobi, die zu den Initiatoren von #stayonboard zählt.

Fairshare: Corona-Hilfen müssen Frauen gleichermaßen zugute kommen. Am 17. Juni 2020 fand im Bundestag die erste Debatte über geschlechtsspezifische Auswirkungen der Krise und deren gleichstellungspolitischen Konsequenzen statt. Dabei wurden auch die weißen Flecken in den jüngst beschlossenen Konjunkturpaketen sichtbar. Nicht nur Teile der Oppositionsparteien, sondern auch der Deutsche Frauenrat (DF) setzt sich nachdrücklich dafür ein, die strukturelle Benachteiligung von Frauen jetzt abzubauen. Bisher würden die besonderen Lebens- und Bedürfnislagen von Frauen einfach ausgeblendet, obwohl diese von der Krise besonders hart getroffen sind. Konjunkturpolitik sei Verteilungspolitik und damit gleichstellungspolitisch von großer Bedeutung. Deshalb fordert der Deutsche Frauenrat einen Gleichstellungs-Check aller aktuellen und zukünftigen Krisenmaßnahmen und Gesetzesvorschläge für eine faire Verteilung des jüngst beschlossenen Konjunkturpakets. Oppositionsanträge zur Geschlechtergerechtigkeit,  Bundestagsdebatte bei Phoenix, DF-Pressemitteilung

Tipps und Hinweise für den Arbeitsalltag während der Corona-Krise – die FAQs des DAV geben Orientierung und werden kontinuierlich fortgeschrieben. Hier erfahren Sie, was Anwältinnen und Anwälte jetzt wissen müssen, ob bei der Vertreterbestellung, bei Kanzleischließungen oder bei Quarantänemaßnahmen. Auch im digitalen Corona-Forum, das der DAV zu Beginn der Krise eingerichtet hat, können Sie Neuigkeiten erfahren und Informationen mit Kolleginnen und Kollegen austauschen.  Wenn Sie noch nicht registriert sind, holen Sie es bald nach, die Anmeldung ist schnell und unkompliziert möglich. Es werden lediglich die E-Mail-Adresse, ein beliebig wählbarer Benutzername sowie ein Kennwort benötigt. Anschließend können Sie im Forum eigene Fragen einstellen, die Fragen von Kolleginnen und Kollegen beantworten oder einfach nur mitlesen. Auch ein Privatchat mit anderen Nutzern ist möglich. Das Forum richtet sich exklusiv an Anwältinnen und Anwälte. Die Registrierung und die Nutzung sind kostenfrei.

Sandra Lüpkes, Die Schule am Meer, Roman, Kindler-Verlag, Reinbek 2020, 575 Seiten, 22 Euro.

Nordseeinsel Juist, 1925: Tatkräftig und voller Ideale gründet eine Gruppe von Lehrern am äußersten Rand der Weimarer Republik ein ganz besonderes Internat. Mit eigenen Gärten, Seewasseraquarien und Theaterhalle. Es ist eine eingeschworene Gemeinschaft: die jüdische Lehrerin Anni Reiner, der Musikpädagoge Eduard Zuckmayer, der zehnjährige Maximilian, der sich mit dem Gruppenzwang manchmal schwer tut, sowie die resolute Insulanerin Kea, die in der Küche das Sagen hat. Doch das Klima an der Küste ist hart in jeder Hinsicht, und schon bald nehmen die Spannungen zwischen den Lehrkräften zu. Mit den Insulanern, bei denen die Schule als Hort für Juden und Kommunisten verschrien ist, mehren sich die Konflikte. Im katastrophalen Eiswinter von 1929 ist die Insel wochenlang von der Außenwelt abgeschlossen. Man rückt ein wenig näher zusammen. Aber kann es Hoffnung geben, wenn der Rest der Welt auf den Abgrund zusteuert? Susanne Birkner im NDR: „Ein interessanter und vielschichtiger Roman. Gut zu lesen und zugleich macht er auf erschreckende Weise deutlich, wie schnell sich im Alltag nationalsozialistisches Gedankengut durchsetzen konnte – selbst an der aufgeklärten ‚Schule am Meer‘.“

Rezension im NDR Kultur

9.7.2020, online  

Wer ist für Datensicherheit verantwortlich? Frauen, Cybersicherheit & Home-Office, Veranstaltung der Heinrich-Böll-Stiftung

 

10.7.2020, online Handlungsfähig werden! Sexismus und Antifeminismus widersprechen, Workshop der Heinrich-Böll-Stiftung
18.7.2020, online Antifeminismus zurückweisen, Webinar der Heinrich-Böll-Stiftung
15.9.2020, Regensburg  

Aufstehen, Krönchen richten, weitermachen, Veranstaltung des Bundesverbandes der Frau in Business und Management e.V.

17.-18.9.2020, Berlin  

Sommerempfang und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen (s.o.)

 

9.7.2020, Stuttgart 19:30 Uhr, La Piazza, Charlottenstr. 11, 70182 Stuttgart, Kontakt: Rechtsanwältin Klaudia Großmann, info@grossmann-rae.de

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) wurde am 31. Mai 2020 erneut für seine familien- und lebensphasenbewusste Personalpolitik ausgezeichnet. Die Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen gratuliert dem DAV und freut sich besonders für Rechtsanwältin Tanja Brexl, die unsere Arbeitsgemeinschaft als Geschäftsführerin betreut und für das erfolgreiche audit im DAV zuständig gewesen ist. Das Kuratorium der berufundfamilie Service GmbH bestätigte das Zertifikat zum audit berufundfamilie. Die Auszeichnung wird von der gemein­nützigen Hertie-Stiftung an Einrich­tungen verliehen, die sich dafür einsetzen, dass ihre Beschäf­tigten Beruf und Familie gut miteinander vereinbaren können. Das Audit steht unter der Schirm­herr­schaft des Bundes­fa­mi­li­en­mi­nis­teriums und des Bundes­wirt­schafts­mi­nis­teriums.

DAV-Pressemitteilung

 

Handlungsbedarf besteht dagegen an anderer Stelle: Anwältinnen in Deutschland: 35,56% (Stand: 1.1.2020); Jurastudentinnen: 56,2% (WS 2018/2019); Referendarinnen: 57,7% (am 1.1.2019); Anwältinnen im DAV: 29,77% (Stand: Januar 2020). Die Zahlen und Fakten sprechen für sich!