Sehen wir uns bei der Herbsttagung in Hamburg, 17. bis 19. Oktober 2024? Zum 20-jährigen Jubiläum der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen im DAV haben wir ein interessantes Programm aufgestellt, unter dem Motto „Wir halten Kurs – 20 Jahre Anwältinnen“.
Wir beginnen am Donnerstag mit Stadtrundgang und abendlichem Gettogether im Bräuhaus an den Landungsbrücken. Freitagmorgen geht es weiter im Haus der Patriotischen Gesellschaft mit Vorträgen zu aktuellen Rechtsthemen: erste Erfahrungen mit dem neuen Cannabisgesetz, Tipps zum Personenschadensrecht, strukturelle Ungerechtigkeit oder Ungleichbehandlung im Familienrecht, kontrovers diskutierte Einflussfaktoren bei familienrechtlichen Umgangsverfahren. 16:30 Uhr laden wir zur öffentlichen Podiumsdiskussion ein: „Demokratie stärken, Rechtsstaat bewahren – was können wir Anwältinnen tun?“ Es debattieren Prof. Dr. Marion Albers, Universität Hamburg, Anna-Mira Brandau vom „Thüringen-Projekt“ und die viel gefragte Sozialpsychologin Dr. Pia Lamberty, die zu Verschwörungsideologien forscht. Sie ist Geschäftsführerin bei CeMas, Gemeinnütziges Center für Monitoring, Analyse und Strategie.
Um 19:30 Uhr treffen wir uns zur Abendveranstaltung im Alten Hauptzollamt zum Abendessen in großer Runde. Die Dinner Speech hält Uta Fölster, Schlichterin der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft.
Der Samstagmorgen beginnt wie immer mit der Mitgliederversammlung der ARGE Anwältinnen, anschließend geht es mit digitalen Themen weiter: Workshop zu Datenschutz und Datensicherheit mit dem Chaos Computer Club, sowie ein Einblick in die Möglichkeiten, Künstliche Intelligenz in der Kanzlei einzusetzen.
Anmeldung zur 37. Anwältinnenkonferenz: https://www.anwaltakademie-event.de/2206
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RAin Sonja Neitzel, Mitglied im GfA der ARGE Anwältinnen, war am 17.7.2024 Referentin in der Pop-Up-Reihe „Start in den Anwaltsberuf“, organisiert vom Forum junge Anwaltschaft zum Thema „Kanzlei und Kind – das geht!“. Selbst junge Mutter, konnte Sonja Neitzel den Teilnehmenden auf alle drängenden Fragen zur Organisation von Familie und Kanzlei, vor der Geburt und wenn das Kind da ist, Auskunft geben. Co-Referent der digitalen Veranstaltung war Johannes Lamsfuß, Referent im Bundesfinanzministerium und früher selbst Rechtsanwalt. Wer nicht dabei sein konnte: Wir empfehlen unsere Broschüre „Kanzlei und Kind. Klar geht das!“, zum Download auf der Website der ARGE Anwältinnen.
Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz um den Zusatz zu ergänzen, dass niemand wegen „seiner sexuellen und geschlechtlichen Identität“ benachteiligt oder bevorzugt werden dürfe, ist eine seit langem bestehende Forderung queerer Menschen. Knapp eine Woche vor der Christopher Street Parade (CSD) in Berlin hat Berlins Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) eine Bundesratsinitiative zur Ergänzung von Artikel 3 Grundgesetz angekündigt. Zu spät für den Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU). Bei seiner Eröffnungsrede beim CSD 2023 hatte er vollmundig eine solche Initiative versprochen, war aber bis zum CSD 2024 untätig geblieben. Der Vorstand des Berliner CSD hatte ihn deshalb für die diesjährige Eröffnungsrede ausgeladen. Die Vorlage der Sozialsenatorin muss noch senatsintern abgestimmt werden, erwartet wird die Ablehnung der CDU. Der Tagesspiegel weist darauf hin, dass insbesondere der Zusatz „geschlechtliche Identität“ unter CDU-geführten Bundesländern kaum mehrheitsfähig sein dürfte. Anstelle von Wegner hat Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) den CSD am 27.7.2024 mit einem Grußwort feierlich eröffnet – und auf die notwendige Erweiterung von Artikel 3 GG hingewiesen, nachzuhören auf YouTube.
Die Steuerklassen 3 und 5 sollen ab 2030 entfallen, so der Entwurf für das Jahressteuergesetz 2024, den Finanzminister Christian Lindner kurz vor der parlamentarischen Sommerpause vorgestellt hat. Beide Ehepartner würden dann nach Steuerklasse 4 besteuert werden. Dies soll zu einer gerechteren Verteilung der Lohnsteuerbelastung unter Eheleuten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern führen. Und es soll Arbeitsanreize für Frauen setzen. Nach einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung könnte die Steuerklassenreform die Erwerbstätigkeit von Ehefrauen um 2,4 Prozent steigern, mit der Folge, dass sie mehr eigene Rentenansprüche erwerben. Was der Wegfall der Steuerklassen im Einzelnen bedeuten wird, erklärt ein detaillierter Artikel aus der Wirtschaftsredaktion des Spiegel. Bundesfamilienministerin Lisa Paus begrüßte in der Bildzeitung die Reform als „Startpunkt in Richtung Abschaffung des Ehegattensplittings“. Empört lies Finanzminister Lindner dazu wissen, die Abschaffung dieser Steuerklassen sei nicht das Ende des Ehegattensplittings.
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Darf eine Schöffin während der Gerichtsverhandlungen Kopftuch tragen? Nein, entschied das Oberlandesgericht Hamm im April und hatte die Frau gemäß § 52 Abs. 1 Nr.1 Gerichtsverfassungsgesetz von der Schöffenliste gestrichen. Nun hat die Pädagogin aus Nordrhein-Westfalen Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Religionsfreiheit eingelegt, berichtet die LTO. Es geht um § 2 Abs. 1 Justizneutralitätsgesetz NRW, das ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern in der gerichtlichen Verhandlung untersagt, wahrnehmbare Symbole oder Kleidungsstücke zu tragen, „die bei objektiver Betrachtung eine bestimmte religiöse, weltanschauliche oder politische Auffassung zum Ausdruck bringen“. Die Antragstellerin wird von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt. Soraia Da Costa Batista, Juristin und GFF-Verfahrenskoordinatorin, erklärt dazu: „Auch kopftuchtragende muslimische Frauen sind Teil unserer Gesellschaft, die durch Schöff*innen im Gericht repräsentiert werden sollen“. Prof. Dr. Anna Katharina Mangold, Europa-Universität Flensburg, vertritt die Beschwerdeführerin vor dem BVerfG. Sie betont, Schöffen als wichtiges Bindeglied zwischen Staat und Gesellschaft würden möglichst repräsentative und plurale Perspektiven in das Gericht einbringen: „Ein pauschaler Ausschluss widerspricht diesem gesetzlich verankerten Ziel“. Vor vier Jahren hatte das BVerfG ein Kopftuchverbot für Referendarinnen als gerechtfertigten Grundrechtseingriff anerkannt (Beschl. v. 14.01.2020, Az. 2 BvR 1333/17).
Wir gratulieren RAin Lucy Chebout zur neuen Aufgabe als Richterin des Berliner Verfassungsgerichtshofs. Am 4.7.2024 ist sie in einem Personalpaket mit drei Frauen und drei Männern mit 81,3 Prozent der Stimmen durch das Berliner Abgeordnetenhaus gewählt worden. Lucy Chebout ist Fachanwältin für Familienrecht und Senior Associate in der renommierten Berliner Wirtschaftskanzlei Raue. Sie ist bekannt für ihre Vertretung von Regenbogenfamilien, die kritisieren, dass lesbische Ehepartnerinnen nicht automatisch Mitmutter der in die Ehe geborenen Kinder werden. Bei unserer Anwältinnenkonferenz 2022 in München hatte die Berliner Anwältin über den Weg zum Bundesverfassungsgericht berichtet: Sechs Gerichte halten die geltende Rechtslage für rechtswidrig und haben die Fälle zur Normenkontrollklage vorgelegt. Seit 2023 ist Lucy Chebout Vizepräsidentin des Deutschen Juristinnenbundes.
Ihre Wahl als Verfassungsrichterin hatte auf X (vormals Twitter) einen Shitstorm ausgelöst, geprägt von unsachgemäßen Unterstellungen. Unter anderem hatten zwei Rechtsprofessoren angemerkt, sie sei nur Doktorandin und „juristisch allenfalls ein Leichtgewicht“. Dr. Christian Rath, rechtspolitischer Korrespondent der LTO, hat in einem ausführlichen Artikel klargemacht, dass Chebout eine topqualifizierte Juristin ist. Dabei ist eine juristische Ausbildung nicht mal Voraussetzung für dieses Ehrenamt. Auch verweist Rath darauf, dass ihre Tätigkeit als Anwältin nicht gegen das Richteramt spreche, im Gegenteil: Der Deutsche Anwaltverein und die Bundesrechtsanwaltskammer forderten 2016 eine Anwaltsquote für das Bundesverfassungsgericht; sein derzeitiger Präsident Stephan Harbarth ist ebenfalls Anwalt. Gleiches dürfte auch für den Berliner Verfassungsgerichtshof gelten, der nun nach einer dreijährigen Vakanz wieder vollzählig besetzt ist.
Perfekt zum Download auf der Website der ARGE Anwältinnen im DAV: Unsere brandneue Broschüre „Kanzlei und Kind. Klar geht das!“ Ab Seite 45 finden Sie detaillierte Informationen zu Elterngeld und Elternzeit. Wer weiterhin berufstätig sein will, sollte sich frühzeitig um all die Regelungen und Möglichkeiten kümmern und insbesondere auf Fristen achten. Die Broschüre verweist auf weitere Informationsquellen wie familienportal.de oder den Elterngeldrechner auf der Website des Bundesfamilienministeriums. Den praktischen Wegweiser hat RA Thomas Franz, Fachanwalt für Sozialrecht, für die ARGE Anwältinnen zusammengestellt.
Kinder sind wie Spione: Im Familienalltag bekommen sie alles mit, jedes Gespräch der Erwachsenen, jedes Getuschel, jeden Streit. Und doch verstehen sie nicht wirklich, was vor sich geht. Ein Dorf im Hunsrück, es sind die 1980er Jahre. Daniela Dröscher erzählt aus der Perspektive einer Achtjährigen den Konflikt im Elternhaus: Die Mutter ist dick und wird immer dicker. Der schlanke Vater macht ihr deshalb Vorhaltungen, zwingt sie zu Diäten, und ist doch selber haltlos im Umgang mit Geld. Seinem Wunsch nach gesellschaftlichem Aufstieg, vom Bauerssohn zum Abteilungsleiter, steht die dicke Frau im Weg. Denkt er. Der Spiegel-Bestseller „Lügen über meine Mutter“ begleitet die Familie durch schicksalshafte Jahre. Autofiktion nennt sich das Genre, wenn die Story an das eigene Erleben angelehnt ist. „Fifty-fifty“ sei an ihrem Roman erfunden, verriet Daniela Dröscher dazu. Ein psychologisch feingezeichnetes Portrait, in dem die Autorin mit viel Humor die Mutter beschreibt, ihre liebevollen Eigenheiten, ihren Starrsinn. Die Literaturkritikerin Elke Heidenreich nennt es „die Liebeserklärung einer Tochter an ihre Mutter“.
„Lügen über meine Mutter“, Daniela Dröscher, Kiepenheuer und Witsch, 14,40 Euro
5.8.2024, online | Facebook Live, Feierabendtalk: „Eltern und Kinder im Gespräch über Politik am Abendbrottisch“, Konrad-Adenauer-Stiftung |
7.8.2024, Laatzen | „Lügen im Netz“ Diskussionsabend des frauenpoli-Tisch zur Desinformation im Internet, Heinrich-Böll-Stiftung |
9.8.2024, Berlin | „Auf den Spuren von Christa Wolf“, Schreibspaziergang mit Sandra Maria Fanroth, organisiert von Heinrich-Böll-Stiftung |
12.10.2023, Schwerin | „Raus aus der AUTOkratie“, Literarischer Abend in der Reihe Climate Care mit der Autorin Katja Diehl, Heinrich-Böll-Stiftung |
14.8.2024, Dresden | „Rechtliche Dimensionen der KI: Zwischen Innovation und Verantwortung, Diskussion, Konrad-Adenauer-Stiftung |
18.8.2024, Halle (Saale) | Autor*innen der Gruppe „Daughters and Sons of Gastarbeiter“ erzählen Geschichten aus der Perspektive ihrer Herkunftsfamilien, Heinrich-Böll-Stiftung |
22.8.2024, online | „Überzeugender Auftritt in Politik und Ehrenamt“, Onlineseminar des Frauenkollegs, Konrad-Adenauer-Stiftung |
23.-25.8.2024, Berlin | „MutterTochter“, Biographie-Workshop für Frauen, organisiert von der Heinrich-Böll-Stiftung |
Datum | Veranstaltung |
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27.08.2024, Hannover | Stammtisch Regionalgruppe Celle/Hannover. Spaziergang um den Maschsee, Treffen 18:00 Uhr am Fackelläufer. Anmeldung: kontakt@rechtsanwaeltin-sandhas.de |
Irgendwas ist anders: Wenn Sie im August die nächste Ausgabe des Anwaltsblatts in Händen halten, sollten Sie genauer hinsehen. Attraktiver, konzentrierter, hochwertiger und nachhaltiger ist das neugestaltete Printheft. Seit Anfang des Jahres erscheint es jeweils in der Mitte des Quartals und widmet sich auf nunmehr 96 Seiten jeweils einem Schwerpunktthema. Auch der Online-Auftritt hat durch den Relaunch gewonnen, optisch wie inhaltlich. Schneller aktuelle Themen finden, das verspricht der DAV durch die Etablierung seines Mediaquartetts: Website – Printausgabe –Newsletter und Social Media.