„Equal Pay Day, Entgelttransparenzgesetz und die europäischen Maßnahmen“ –Fortbildungsveranstaltung gem. § 15 FAO im Bereich Arbeitsrecht am Equal Pay Day, dem 10. März 2021, 18 bis 20 Uhr (online). Dazu laden die Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen des DAV und der Berliner Anwaltsverein Sie herzlich ein.

Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht hält das Grußwort.

Rechtsanwältin Chris Ambrosi referiert über das Thema: „Das Entgelttransparenzgesetz im Lichte der neuesten Entscheidungen des BAG: Bekommt der ‚Papiertiger‘ nun Zähne?“ Hier geht es insbesondere um das Urteil vom 25.06.2020, Az. 8 AZR 145/19 „ZDF-Journalistin Birte Meier“ und um die neuste Entscheidung: Urteil vom 21.01.2021, Az. 8 AZR 488/19 (bisher nur als Pressemitteilung veröffentlicht).

Evelyn Regner, Mitglied des Europäischen Parlaments und Vorsitzende des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter im Europäischen Parlamentreferiert über die neusten Maßnahmen der EU zum Thema Equal Pay u.a.. Die Veranstaltung wird durch Rechtsanwältin Ulrike Silbermann, stellvertretende Vorsitzende des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen im DAV, moderiert.

Bitte melden Sie sich per E-Mail bei ak-arbeit@berliner-anwaltsverein.de zu der Veranstaltung bis zum 9.3.2021 an. Die Veranstaltung erfolgt über Adobe-connect und ist kostenfrei. Die Anmeldedaten werden nach Anmeldung versandt.

 

Der Deutsche Anwaltstag (DAT) 2021 trägt das Motto „Die Anwaltschaft – in besonderer Verantwortung, 150 Jahre DAV“ und soll vom Montag, 7. Juni, – Freitag, 11. Juni 2021, in Berlin stattfinden:  Am 7. und 8. Juni in virtueller, am 9. Juni in digitaler und in präsenter Form (DAT für Einsteiger*innen) und schließlich am 10. und 11. Juni in Präsenzform im Estrel Congress Center Berlin.

Die Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen ist wie immer mit eigenen Veranstaltungen beteiligt:

Online mit einer Veranstaltung zum Thema Ehegattensplitting, Referentinnen sind Prof. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes djb und Prof. Nicola Fuchs-Schündeln, Ph.D., Professorin für Makroökonomie und Entwicklung, Goethe-Universität Frankfurt, Frankfurt am Main. Moderation: Dr. Alexandra Nöth, LL.M.Eur.

Dienstag, 8. Juni, 15:45 Uhr bis 17:45 Uhr, Programm und Anmeldung

Präsenz mit vier Veranstaltungen:

Die Realität von Anwältinnen gestern und heute, Referentinnen sind u.a. die Anwältinnen Jutta Wagner, Petra Heinicke, Nina Katrin Straßner (Juramama), Moderation: Christina Dillenburg

Donnerstag, 10. Juni, 11 bis 12:30 Uhr, Programm und Anmeldung

 

Perspektiven für Anwältinnen – Erfolg durch Spezialisierung: Lässt sich durch konsequente Spezialisierung auch finanzieller Erfolg erreichen? Welche Rechtsgebiete eignen sich hierfür besonders?  Kommt es auf die Kanzleigröße an? – Anwältinnen u.a. aus dem IT-Recht, dem Handels- und Gesellschaftsrecht berichten: Dr. Astrid Auer-Reinsdorff, Christina Johanna Bernath zu Bernathfalva, Monika Hähn und Dr. Silja Maul. Moderation: Ursula Gudernatsch

Donnerstag, 10. Juni, Uhrzeit 13:45 Uhr bis 15:15 Uhr, Programm und Anmeldung

Referendarinnenlunch – u.a. Präsentation des Mentoring Programms der AG Anwältinnen, Referentinnen sind die Anwältinnen Ruth Nobel und Lisa Schopp, LL.M.. Moderation: Karoline Fritz

Donnerstag, 10. Juni, 12:30 Uhr bis 13:45 Uhr, Programm und Anmeldung

Frühstücksempfang – Einladung der AG Anwältinnen an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Deutschen Anwaltstags – wie immer eine hervorragende Gelegenheit zum fachlichen und persönlichen Erfahrungsaustausch

Begrüßung: Christina Dillenburg und Edith Kindermann, Moderation: Dr. Berit Jaeger

Freitag, 11. Juni, 8:30 Uhr bis 9:30 Uhr, Programm und Anmeldung

 

Inzwischen wurde das gesamte Programm des DAT 2021 im Internet veröffentlicht. Über weitere Aktualisierungen und Änderungen halten wir Sie auch in den Anwältinnen-News auf dem Laufenden.

 

Weitere Veranstaltungshinweise:

Der 11. Europäische Handels- und Gesellschaftsrechtstag – in Verbindung mit dem 25. deutsch-französischen Seminar – findet am 12. und 13. März 2021 nur virtuell statt. Das physische Treffen in Toulouse wurde wegen der Corona-Lage erneut verschoben – auf März 2022. Themen des Online-Seminars werden aus aktuellem Anlass der Brexit und Rechtsfragen rund um die Corona-Pandemie sein. Im Vordergrund steht daneben die Möglichkeit, mit den Kolleginnen und Kollegen in Kontakt zu bleiben – besser virtuell als gar nicht. Das physische Seminar soll 2022 nachgeholt werden, wenn Deutschland und Frankreich die Corona-Pandemie „im Griff“ haben. Das für 2022 geplante Thema ist weiterhin aktuell: „Nationale und internationale Kooperationen – Herausforderungen & Chancen“. Wie in den Jahren zuvor werden sowohl das Online-Treffen als auch die Tagung in Toulouse gemeinsam von den Arbeitsgemeinschaften Handels- und Gesellschaftsrecht und Internationaler Rechtsverkehr veranstaltet, in Kooperation mit der AG Anwältinnen und der AG Syndikusanwälte. RAin Dr. Barbara Mayer gehört zum Organisationsteam und wird moderieren.

 

Save the date – Anwältinnenkonferenz in Erfurt, 16.-18. September 2021. Die diesjährige Anwältinnenkonferenz startet am 16.09.2021 mit einem Stadtrundgang durch das schöne Erfurt und einem Get Together. Am 17. und 18. September findet die Tagung mit einem spannenden Fachprogramm und anschließender Mitgliederversammlung statt. Als besonderer Veranstaltungsort wurde diesmal das Evangelische Augustinerkloster zu Erfurt auserkoren. Die Möglichkeit, die parallel sattfindende Bundesgartenschau zu besuchen, rundet unser schönes Event ab.

Als Veranstaltungsort wurde das schöne Erfurt auserkoren, wo schon einmal eine Konferenz der Anwältinnen stattgefunden hatte.

Am 7.12.2022 gibt es ein Jubiläum zu feiern: Maria Otto wurde vor 100 Jahren als erste Frau in Deutschland als Rechtsanwältin zugelassen. Sie arbeitete bis zu ihrem Tod im Jahr 1977 in München. Ein willkommener Anlass, die Herbstkonferenz am 7.12.2022 in München auszurichten. Sie sind herzlich eingeladen!

Aufruf zur Rechtsanwaltskammer-Wahl: Die Vorstandswahlen 2021 der Rechtsanwaltskammer Berlin stehen an. Dieses Jahr finden die Wahlen pandemiebedingt nur als Briefwahl statt. Die Unterlagen liegen den Wahlberechtigten bereits vor. Es ist sehr wichtig, dass möglichst viele Mitglieder sich an den Wahlen beteiligen. Insgesamt sind 18 KandidatInnen zur Wahl zugelassen worden. Die Wahlfrist endet am 04. März 2021 um 24 Uhr. Wir bitten daher alle wahlberechtigten Rechtsanwältinnen unter Ihnen um Unterstützung der zur Wahl stehenden Frauen – insbesondere für unser Mitglied Kati Kunze. Hier können Sie mehr über die KandidatInnen erfahren.

Weiterhin steht auch die Wahl für die Vorschlagsliste für den Richterwahlausschuss an.  Für die vier zu besetzenden Plätzen bewerben sich 18 KandidatInnen. Wir möchten Sie hier ebenso um Unterstützung für die drei zur Wahl stehenden Frauen bitten.

Landessozialgerichts Baden-Württemberg: Elterngeld für Syndikusrechtsanwältin. Es geht um die Berechnung von Elterngeld nach § 2 BEEG. Die betroffene Anwältin war sowohl als Syndikusrechtsanwältin für ein Unternehmen tätig als auch als selbständige Rechtsanwältin zugelassen. Im August 2018 beantragte sie Elternzeit beim Arbeitgeber sowie Elterngeld für 12 Monate bei der Elterngeldstelle. Aus der selbständigen Tätigkeit erzielte die Anwältin während der Elterngeld-Bezugszeit keine Einkünfte.

Ab März 2019 arbeitete sie in Teilzeit mit 28 Stunden wöchentlich bei ihrem Arbeitgeber. Die Elterngeldstelle rechnete diesen Verdienst auf das Elterngeld für den gesamten Bezugszeitraum an. Sie wurde in dem Rechtsstreit durch eine Sozialrechtsanwältin vertreten. Das LSG Baden-Württemberg entschied jedoch, dass die Einkünfte nur auf die Elterngeldmonate durchschnittlich zu verteilen seien, in denen sie anfielen, nicht auch auf die Monate ohne Arbeitseinkommen. Auf diese Weise war der Gesamt-Elterngeldanspruch der Anwältin höher. Die Revision wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung im Hinblick auf die Anwendung des § 2 Abs 3 BEEG zugelassen. Der Rechtsstreit liegt nun beim BSG mit dem Az B 10 EG 4/20. Eine ausführliche Darstellung des Verfahrens und der Zusammenhänge durch die Sozialrechtsanwältin aus Ludwigsburg finden Sie bei jurisPR-ArbR 51/2020 Anm. 5.

Az L 11 EG 4175/19, Urteil vom 18.8.2020

Geschlechtsneutrale Gesetzessprache – Der Dis­kurs um die ge­schlech­ter­ge­rech­te Aus­ge­stal­tung von Spra­che könne und müsse not­wen­di­ger­wei­se auch die Ge­set­zesspra­che er­fas­sen, die in ihrem In­halt und auch in ihrer Dik­ti­on ein Spie­gel der ge­sell­schaft­li­chen Ord­nung ihrer Zeit sei. Das meint Rechtsanwältin Dr. Nathalie Oberthür, Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im DAV. Sie schreibt im Editorial der NJW vom 4.2.2021: „Es liegt in der Freiheit des Gesetzgebers, die für und wider eine bestimmte Form geschlechtsneutraler Sprache streitenden Argumente abzuwägen und sich für eine der vielfältigen Gestaltungsformen zu entscheiden. Gerade die bewusste Verwendung einer Sprache, die geschlechtliche Neutralität zum Ausdruck bringen soll, bedarf aber besonderer Sorgfalt, soll sie nicht ungewollt ins Gegenteil verkehrt werden, wie dies seit einiger Zeit in der arbeitsrechtlichen Gesetzgebung zu beobachten ist.“ Den gesamten Text können Sie hier nachlesen: NJW-Editorial vom 4. Februar 2021

Berliner Erklärung – Gleichstellung jetzt! Das deutschlandweite Bündnis zur Gleichstellung hat seinen Internetauftritt neugestaltet. Hier können sie sich über das Bündnis informieren und Entstehung und Entwicklung in der Chronik nachschlagen. 2017 schlossen sich 17 führende Frauenverbände zusammen, darunter die Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen. Die Forderungen sind: „Gleich Teilhabe – Gleiche Bezahlung – Bundesweite Gleichstellung“. Die Aktionen der Berliner Erklärung, Gespräche mit Spitzenpolitikerinnen und Spitzenpolitikern der Parteien, offene Briefe und Pressemitteilungen haben Erfolge zu verzeichnen, auch darüber erfahren sie etwas auf der renovierten Internetseite in der Rubrik Historie.

Mehr Frauen in den Bundestag – im nächsten Bundestag sollte der Frauenanteil deutlich steigen.  

Das Ziel bleibt Parität. Thüringen und Brandenburg waren 2019 vorangeschritten und hatten Paritätsgesetze auf den Weg gebracht. Alle Parteien hätten bei den nächsten Landtagswahlen ihre Listen paritätisch besetzten müssen und so für ein ausgewogeneres Verhältnis von Männern und Frauen in den Landesparlamenten gesorgt. Aber sowohl der Thüringer als auch der Brandenburger Verfassungsgerichtshof erklärten die Gesetze für verfassungswidrig. Jetzt hatte sich das Bundesverfassungsgericht zum ersten Mal mit dem Thema zu befassen. Es hat zwar die Wahlprüfbeschwerde einer Gruppe von Frauen, die sie wegen des geringen Anteils weiblicher Abgeordneter im Bundestag eingereicht hatten, für unzulässig erklärt. Aber die Richterinnen und Richter wiesen darauf hin, dass sie nicht zu entscheiden hatten, ob ein Paritätsgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist oder nicht. Aus der Entscheidung geht hervor, dass Paritätsgesetze grundsätzlich ein legitimes Mittel sein können, zu dem der Gesetzgeber greifen kann, um dem Gleichstellungsauftrag aus Art. 3, Abs. 2, Satz 2 GG bei Gestaltung des Wahlrechts nachzukommen.

Az 2 BvC 46/19, Beschluss vom 15.12.2020, BVerfG-Pressemitteilung, Beitrag im Blog „Junge Wissenschaft im Öffentlichen Recht“, Pressemitteilung Deutscher Frauenrat

BGH zieht bei der Verjährung in der Anwaltshaftung eine Grenze – nachdem er den Beginn der Verjährung in der Anwaltshaftung immer mehr hinausgezögert hat. Jetzt setzt er eine Grenze: Die Verjährung beginnt jedenfalls, wenn der Mandant seine Anwältin oder seinen Anwalt auffordert, den Haftpflichtversicherer zu informieren. Warum haften Anwältinnen und Anwälte noch immer, auch wenn eine Behörde und ein Gericht den Fehler gemacht haben? Die Antwort auf diese Frage und einen Praxistipp finden Sie in diesem Bericht im Anwaltsblatt.

 

Leider bleibt es dabei: Der Arbeitsalltag während der Corona-Pandemie gestaltet sich schwierig. Im digitalen Corona-Forum, das der DAV zu Beginn der Krise eingerichtet hat, können Sie Neuigkeiten erfahren und Informationen mit Kolleginnen und Kollegen austauschen.  Die Anmeldung ist schnell und unkompliziert möglich. Es werden lediglich die E-Mail-Adresse, ein beliebig wählbarer Benutzername sowie ein Kennwort benötigt. Anschließend können Sie im Forum eigene Fragen einstellen, die Fragen von Kolleginnen und Kollegen beantworten oder einfach nur mitlesen. Auch ein Privatchat mit anderen Nutzern ist möglich. Das Forum richtet sich exklusiv an Anwältinnen und Anwälte. Die Registrierung und die Nutzung sind kostenfrei.

Karin Kalisa, Bergsalz, Roman, Droemer Verlag, München 2020, 207 Seiten, 20 Euro. Bestseller-Autorin Karin Kalisa erzählt von einer Graswurzelbewegung ganz eigener Art.  Das mittägliche Klingeln an der Haustür kommt unerwartet, ungebeten und ungelegen: Eine Nachbarin. Dann noch eine. Es reicht – und reicht noch nicht. Denn auf einmal fühlt sich das Ungelegene absolut richtig und vor allem steigerungsfähig an: Doch wie kann das überhaupt gehen? Ein Mittagstisch für viele – hier, im ländlichen weiten Voralpenland, wo Einzelhof und Alleinlage seit Generationen tief in die Gemüter sickern? Und es nicht jedem passt, wenn sich etwas ändert. Es braucht Frauen aus drei Generationen: Franzi, Esma und Sabina. Nicht jede „von hier“, aber aus ähnlichem Holz. Ein halbleerer Kübel Alpensalz in einer stillgelegten Wirtshausküche zeigt: Dem Leben zu Würze geben, ist keine Frage der Zeit, auch für die Flüchtlinge, die hier untergebracht sind.

Karin Kalisa, geboren 1965, lebt nach Stationen in Bremerhaven, Hamburg, Tokio und Wien seit einigen Jahren im Osten Berlins. Sowohl als Wissenschaftlerin als auch mit dem Blick einer Literatin forscht sie in den Feldern asiatischer Sprachen, philosophischer Denkfiguren und ethnologischer Beschreibungen. Nach Karin Kalisas erstem Roman „Sungs Laden“ erschienen ihre Wintererzählung „Sternstunde“ und ihre weiteren Romane „Radio Activity“ und jetzt „Bergsalz“.

Rezension im NDR: „Ein Hoffnung stiftendes Buch“.

7.3.2021, Online Feministische Kräfte bündeln. Veranstaltung der Heinrich-Böll-Stiftung
8.3.2021, Online Die Rolle der Frauen in der Politik – gestern, heute, morgen, Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung
8.3.2021, Online Frauen. Macht. Politik – Gespräch zum Weltfrauentag mit Carola von Braun und Daniele Beihl, Veranstaltung der Friedrich-Naumann-Stiftung
10.3.2021, Online „Equal Pay Day, Entgelttransparenzgesetz und die europäischen Maßnahmen“ –Fortbildungsveranstaltung gem. § 15 FAO im Bereich Arbeitsrecht, kostenfreie Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen des DAV und des Berliner Anwaltsvereins, Anmeldung per Mail
12.-13.3.2021, Online Der 11. Europäische Handels- und Gesellschaftsrechtstag – in Verbindung mit dem 25. deutsch-französischen Seminar, Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaften Handels- und Gesellschaftsrecht und Internationaler Rechtsverkehr, in Kooperation mit der AG Anwältinnen und der AG Syndikusanwälte im DAV
26.3.2021, Online Frühstückstraining: Kommunikation für Frauen, Veranstaltung der Friedrich-Naumann-Stiftung
23.-25.4.2021, Dortmund Starkes Auftreten! klar.souverän.authentisch, Veranstaltung des Frauenkollegs der Konrad-Adenauer-Stiftung
8.6.2021, Online Ehegattensplitting – Veranstaltung der AG Anwältinnen auf dem Deutschen Anwaltstag (DAT)g
10.6.2021, Berlin Die Realität von Anwältinnen gestern und heute – Veranstaltung der AG Anwältinnen auf dem Deutschen Anwaltstag (DAT)
10.6.2021, Berlin Perspektiven für Anwältinnen – Erfolg durch Spezialisierung. Veranstaltung der AG Anwältinnen auf dem Deutschen Anwaltstag (DAT)
10.6.2021, Berlin Referendarinnenlunch – u.a. Präsentation des Mentoring Programms der AG Anwältinnen, Veranstaltung der AG Anwältinnen auf dem Deutschen Anwaltstag
11.6.2021, Berlin Frühstücksempfang – Veranstaltung der AG Anwältinnen auf dem Deutschen Anwaltstag (DAT)
3.9.2021, Berlin Save the date – die bereits achte Kohorte Zertifikatsprogramms „Strategische Kompetenz für Frauen in Aufsichtsräten“ startet an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Programm und Anmeldung
16.-17.9.2021, Erfurt Save the date – Anwältinnenkonferenz in Erfurt, 16.-17. September 2021
20.4.2021, Online 18 Uhr, Online-Meeting der Regionalgruppe Berlin/Brandenburg mit einem Vortrag der Kollegin Dr. Anja Schäfer: „Erfolgsfaktor Selbstführung – in herausfordernden Zeiten. Ziele setzen und erreichen“. Im Anschluss gibt es die Möglichkeit zum (Online-)Netzwerken. Anmeldung bitte bei RAin Nathalie Grudzinski <regio@kanzlei-grudzinski.de>, die Einwahldaten kommen dann per mail.

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