Das Kabinett hat den Entwurf für das Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet, nun wird er dem Bundestag zur parlamentarischen Beratung und Abstimmung vorgelegt. Das Gesetz soll das in wesentlichen Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz ablösen. Für die Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstandsregister soll künftig auf die Einholung von Sachverständigengutachten und Gerichtsentscheidung verzichtet werden, eine einfache Erklärung im Standesamt soll genügen. Zu erwarten ist, dass es im Bundestag zu heftigen Auseinandersetzungen kommen wird. Seit Monaten schon wird die Neuregelung in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert, auch unter den Betroffenen. In einem Interview mit dem Focus kritisiert die 58jährige Transfrau Lisa Klapp das vereinfachte Verfahren und beschreibt, wie sehr ihr die Therapie geholfen hat, für sich Klarheit zu finden. Heftige Kritik kommt aus feministischen Kreisen. 330 Autor*innen, Creator*innen, Jurist*innen, queere Vereine und Verbände, Frauenhäuser, Frauennotrufe sowie führende Vertreter*innen der Frauenverbände, der Frauen-, Mädchen- und Gleichstellungsarbeit haben eine Petition unterzeichnet, die sich gegen das aus dem Gesetz ablesbare Misstrauen gegenüber trans Personen wendet. Der ursprüngliche Gesetzentwurf war nach Eingaben verschiedener Ministerien um Sonderregelungen ergänzt worden, die den Missbrauch eines einfachen Geschlechtswechsels verhindern sollen. ZeitOnline hat einen guten Überblick zu vielen Fragen rund um das Selbstbestimmungsgesetz veröffentlicht.