1.) Allgemeines Gleichstellungsgesetz – Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. April 2022, beschlossen, künftig die Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu wählen. Für einen entsprechenden Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Änderung des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (20/1332) stimmten SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke gegen die Stimmen der CDU/CSU und AfD. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (20/1542) zugrunde.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Bundestag künftig die Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes wählt. Das Vorschlagsrecht soll die Bundesregierung behalten, ernannt und vereidigt werden soll die gewählte Person durch den Bundespräsidenten oder die Bundespräsidentin. Die Amtszeit soll laut Gesetzentwurf auf fünf Jahre bei einmaliger Wiederwahl begrenzt werden.

Das bisherige Besetzungsverfahren für dieses Amt, bei dem bislang die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Leiterin oder den Leiter auf Vorschlag der Bundesregierung ernennen konnte, habe in der Vergangenheit zu Konkurrentenklagen geführt, heißt es in der Vorlage. Seit 2018 sei das Amt deshalb unbesetzt geblieben.

Bericht aus dem Bundestagsausschuss

 

2.) Einigung auf ein europäisches Gesetz über digitale Dienste am 23. April 2022: Der Digital Services Act (DSA) bringt eine europaweit einheitliche Regulierung von illegalen Inhalten, zu denen insbesondere Hassrede und Hetze und rechtswidrige diskriminierende Inhalte im Netz zählen, mit entsprechendem politischem Gewicht. Verhandler*innen der EU-Kommission, der Mitgliedstaaten und des Parlaments einigten sich nach einem 16-stündigen Verhandlungsendspurt in Brüssel auf einen fertigen Text für das Digitale-Dienste-Gesetz. Er soll noch vor dem Sommer endgültig beschlossen werden. Mit dem DSA setzt die EU auf mehr Transparenz bei Löschungen und Algorithmen der Plattformen. Das ist jedenfalls ein wichtiger Schritt. Frauen sind von Hasskriminalität im Netz besonders betroffen. Im seinem Kern soll das Gesetz europaweit einheitliche Standards für den Umgang mit illegalen Inhalten im Netz schaffen. Besondere Auflagen macht es sogenannten „sehr großen Plattformen“ wie Google, Facebook oder Amazon. Sie müssen mit Strafen von bis zu sechs Prozent ihres globalen Umsatzes rechnen, wenn sie systematisch die Bestimmungen des Digitale-Dienste-Gesetzes verletzten – im Fall von Apple wären das nach Vorjahresumsatz rund 20 Milliarden Euro.

djb-Pressemitteilung, Netzpolitik.org,  SZ-Kommentar