Wichtiger Schritt zur Neubesetzung der Leitung der Antidiskriminierungsstelle: Das Bundeskabinett hat die von Bundesfamilienministerin Anne Spiegel vorgelegte Formulierungshilfe für einen aus der Mitte des Bundestags einzubringenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beschlossen. Damit soll der Weg frei gemacht werden, um die Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) künftig durch den Bundestag wählen zu lassen. Mit dem Kabinettsbeschluss wird die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, die die Unabhängigkeit der ADS sicherstellen soll. Dafür soll künftig die Leitung der ADS auf Vorschlag der Bundesregierung als Unabhängige*r Bundesbeauftragte*r für Antidiskriminierung durch den Bundestag für die Dauer von fünf Jahren gewählt und durch den Bundespräsidenten berufen werden.
BMFSFJ-Pressemitteilung
Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerde gegen § 219 a beim Bundesverfassungsgericht – Die Regelung des § 219a StGB ist aus Sicht des Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb) verfassungswidrig, da sie Ärzt*innen sowohl in ihrer Berufsfreiheit als auch in ihrer Meinungsfreiheit verletze. Der djb unterstützt mit der beim Bundesverfassungsgericht eingereichten Stellungnahme die Verfassungsbeschwerde gegen § 219a StGB. Die Beschwerdeführerin wurde vom Landgericht Gießen wegen Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft zu einer Geldstrafe verurteilt, da sie sachliche Informationen über die von ihr durchgeführten Methoden des Schwangerschaftsabbruches auf ihrer Webseite bereitgestellt hatte. Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte die Verurteilung.
djb-Pressemitteilung