FüPoG II – der Regierungsentwurf zur Novelle des Führungspositionengesetzes wurde heute – am 6.1.2021 – im Kabinett beschlossen. Damit ist der Weg für mehr Frauen in den Vorständen geebnet. Die Große Koalition hatte sich bereits am 20.11.2020 in weiten Teilen auf die wichtige Weiterentwicklung des Führungspositionengesetzes geeinigt. Nach Monaten des Stillstands war es dem steten Druck der weiblichen Zivilgesellschaft und der Beharrlichkeit von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht zu verdanken, dass künftig mindestens eine Frau im Vorstand börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen mit mehr als drei Vorstandsmitgliedern sitzen wird. Jetzt kann das Gesetzgebungsverfahren noch in der laufenden Legislaturperiode abgeschlossen werden.
BMJV-Pressemitteilung, Weitere Informationen in Kürze bei FIDAR und bei der Berliner Erklärung
Das „Ehegattenvertretungsrecht“ war Thema bei der Anhörung zur geplanten Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts am 16. Dezember 2020 im Bundestag. Der DAV hatte bereits 2017 in einer Stellungnahme das Vorhaben kritisiert, eine gegenseitige gesetzliche Vertretung der Ehepartner(innen) im Bereich der Gesundheitssorge einzuführen. Wenn Ehepartner(innen) in Ausnahmesituationen füreinander Verantwortung und Vertretung in Angelegenheiten der Gesundheitssorge übernehmen wollen, sei das über Vorsorgevollmachten problemlos zu erreichen. Eine ähnliche Kritik äußerte jetzt auch der Deutsche Juristinnenbund (djb) bei der Anhörung. Nicht nur Ehepartner(innen) könnten ihrem Willen ohne größeren Aufwand (und ohne Verpflichtung zu einer notariellen Beurkundung) in einer Vorsorgevollmacht Ausdruck verleihen. Bis Dezember 2019 hätten diese Option bereits über 4,6 Millionen Personen genutzt. Mit einem gesetzlichen Vertretungsrecht könnte nun das Ziel der Versorgungsvollmachten unterwandert werden, da sich ein Nebeneinander beider Rechtsinstitute nicht plausibel vermitteln lässt. So könnte dies leicht zu der – unzutreffenden – Annahme führen, eine zusätzliche Vorsorgevollmacht sei nicht (mehr) nötig.
DAV-Stellungnahme, djb-Stellungnahme, weitere Informationen auf der Internetseite des Bundestags