Mehr Familienfreundlichkeit und Digitalisierung – Die Bundesregierung hat am 18. November 2020 den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften beschlossen. Ziel des Entwurfs ist es, die Berufswelt von Notarinnen und Notaren familienfreundlicher zu gestalten und es insbesondere zu ermöglichen, dass sich diese für einen längeren Zeitraum um die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftiger Angehöriger kümmern können.

Darüber hinaus sollen die Chancen der Digitalisierung stärker genutzt und die Verfahrensabläufe effizienter gestaltet werden. Entsprechende Verbesserungen sollen nicht nur im notariellen Berufsrecht vorgenommen werden, sondern auch im Bereich der anwaltlichen Beratung, der Steuerberatung und der Wirtschaftsprüfung.
Auch das juristische Referendariat soll familienfreundlicher werden. Den Referendarinnen und Referendaren soll es künftig ermöglicht werden, den Vorbereitungsdienst in Teilzeit zu absolvieren. Darüber hinaus wird für die Justizprüfungsämter eine eindeutige gesetzliche Grundlage geschaffen, um schriftliche Prüfungsleistungen in den staatlichen Prüfungen vollständig elektronisch durchführen zu können.

Pressemitteilung des BMJV, Gesetzgebungsverfahren, Regierungsentwurf

FüPoG II – Der Weg für mehr Frauen in Führung ist endlich frei. Die Große Koalition hat sich am 20.11.2020 in weiten Teilen auf die wichtige Weiterentwicklung des Führungspositionengesetzes geeinigt. Nach Monaten des Stillstands ist es dem steten Druck der weiblichen Zivilgesellschaft und der Beharrlichkeit von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht zu verdanken, dass künftig mindestens eine Frau im Vorstand börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen mit mehr als drei Vorstandsmitgliedern sitzen wird. Das ist ein entscheidender Schritt für mehr Gleichstellung in der Wirtschaft. Bei den Körperschaften des öffentlichen Rechts wie den Krankenkassen und bei den Renten- und Unfallversicherungsträgern und bei der Bundesagentur für Arbeit soll ebenfalls eine Mindestbeteiligung eingeführt werden. Jetzt geht es allerdings noch um die Umsetzung von FüPoG II. Sobald die Einigung von den Spitzen der Koalitionsparteien beschlossen und zwischen den Ressorts abgestimmt ist, soll auf der Grundlage des Ergebnisses ein Regierungsentwurf vorbereitet werden, damit das Gesetzgebungsverfahren noch in der laufenden Legislaturperiode abgeschlossen werden kann.

Aktuelle Meldung BMFSFJ, Pressemitteilung Deutscher Frauenrat (DF); Bericht bei Beck-community; Bericht Süddeutsche Zeitung