Verfassungsgericht des Landes Brandenburg: Verhandlung über das Brandenburger Paritätsgesetz. Mit dem Paritätsgesetz ebnet der Brandenburger Gesetzgeber den Weg, um ausreichende Chancen für Teilhabe von Frauen an politischen Ämtern zu ermöglichen. Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat nun die wichtige Aufgabe, dieses Gesetz zu verteidigen und dem in Art. 3 Abs. 2 GG und einigen Landesverfassungen verankerten Frauenfördergebot tatsächlich Geltung zu verschaffen. Die Fraktionen von NPD und AfD hatten Organklage erhoben, außerdem haben vier Abgeordnete der AfD Verfassungsbeschwerde erhoben. Die mündliche Verhandlung fand am 20. August statt. Die Urteilsverkündung wird am Freitag, dem 23. Oktober, 10 Uhr, im Verfassungsgericht des Landes Brandenburg in Potsdam stattfinden.
djb-Pressemitteilung
Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichts: Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat das am 1. Januar 2020 in Kraft getretene Paritätsgesetz auf Klage der AfD-Fraktion zurückgewiesen. Der Thüringer Landesfrauenrat hat einen Aufruf gestartet, sich an einer Verfassungsbeschwerde dagegen zu beteiligen. Die Einzelheiten finden Sie hier.