Die DAV-Plattform für die Fortbildung im Selbststudium faocampus.de hat sich in der anwaltlichen Fortbildung fest etabliert. An die 4.000 Mitglieder nutzen dieses exklusive Angebot zur Fortbildung in ihrem Fachanwaltsgebiet. Bekanntlich können Fachanwälte jährlich gemäß § 15 Abs. 4 FAO einen Teil ihrer Fortbildungspflicht im Selbststudium erfüllen, wenn hierzu eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Dabei ist zu beachten, dass neben der entsprechenden Bescheinigung über das erfolgreich absolvierte Selbststudium insbesondere auch der Verlauf der Lernerfolgskontrolle ausgedruckt und bei der zuständigen Kammer eingereicht wird. Diese Standards wurden von uns als Anbieter definiert und von allen Rechtsanwaltskammern akzeptiert. Kurzum: faocampus.de hat sich als Selbststudium nicht nur bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, sondern im gesamten anwaltlichen Fortbildungssystem als praktikable und anerkannte Pflichtfortbildungsvariante etabliert.