Aktualisieren Sie Ihren Blog! Auf der Kanzleiwebsite einen errungenen, gerichtlichen Erfolg zu veröffentlichen ist Ihr gutes Recht. Wird diese Entscheidung später rechtskräftig aufgehoben, sollte der Blogpost jedoch um diese Information zum Fortgang des Verfahrens ergänzt werden. Das OLG Frankfurt (Urt. v. 15.12.22, Az U 255/21) stellte klar, dass es bei dem Blog auf einer Website zwar „keine Chronistenpflicht wie bei Pressemedien“ gibt. Nur „die halbe Wahrheit“ zu berichten sei jedoch unzulässig, berichtet die LTO.
Ab sofort können Sie für Ihre Kanzlei oder Ihr Notariat das Zertifikat für queer-freundliche Rechtsberatung „Recht für Alle“ beantragen. Etwa 16 % der Bevölkerung gehören zur LGBTIQ+ Community. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans-, intergeschlechtliche und queere Menschen schätzen eine diversitätsbejahende, diskriminierungssensible rechtliche Unterstützung. Das Netzwerk ALICE, in dem sich LGBTIQ+Jurist*innen zusammengeschlossen haben, bietet die Zertifizierung an. Das Verfahren dauert etwa zwei Monate, erfordert die Einreichung von Unterlagen und ein persönliches Gespräch. Der DAV ist Mitglied im interdisziplinären Beirat, der ALICE bei der Entwicklung des Audits unterstützt hat. Er wird die Evaluation und Weiterentwicklung begleiten. Alle Informationen über den Erwerb des Zertifikats finden Sie auf der Website Recht für Alle. Das Glossar erklärt von „Anrede“ über „Code of Conduct“ bis zu „Straight Ally“ relevante Begriffe für das Audit.