Mandatsbeziehung: Wann muss eine Anwältin oder ein Anwalt „nein“ sagen? Beispiel: Die Revision ist aussichtslos – und doch besteht ein geschätzter Mandant auf einem Versuch. Viele Mandatsbeziehungen sind von gegenseitiger Wertschätzung und guter, oft jahrelanger Zusammenarbeit geprägt. Wie als Anwältin oder Anwalt mit Meinungsverschiedenheiten etwa bei aussichtslosen Rechtsmitteln umgehen? Aus dem Ausschuss Anwaltsethik und Anwaltskultur gibt es im Anwaltsblatt eine Antwort.
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