Dauerbrenner: Wann darf das Empfangsbekenntnis unterschrieben werden? Anwältinnen und Anwälte dürfen das Empfangsbekenntnis für eine Urteilszustellung erst dann unterschreiben, wenn die Rechtsmittelfrist im Fristenkalender notiert und dies in den Handakten vermerkt worden ist. Der BGH hat nun entschieden, dass das auch bei Zustellung eines PKH-Beschlusses und der dadurch in Lauf gesetzten Wiedereinsetzungsfrist gilt.

Das hat bei Mitgliedern die Frage aufgeworfen: Muss die Anwältin, der Anwalt bei der Zustellung von Anwalt zu Anwalt das Empfangsbekenntnis vollziehen? In der Tat war die Frage lange strittig. Was bei Erteilung eines Empfangsbekenntnisses zu beachten ist und was jetzt der § 14 BORA sagt, erläutert das Anwaltsblatt.

 

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