BGH: Hinweispflichten für Anwaltskanzleien nach dem VSBG – Website und AGB – Anwaltskanzleien müssen, wenn sie Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden und eine Website unterhalten, an beiden Stellen darauf hinweisen, dass es die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft gibt und ob sie generell an einem Schlichtungsverfahren teilnehmen werden. Das hat der Bundesgerichtshof klargestellt. Ein Hinweis entweder auf der Website oder in den AGB genügt nicht. Wann die Informationspflichten nach dem VSBG greifen und wie sie zu erfüllen sind, steht im Anwaltsblatt.

Az XI ZR 162/19, Urteil vom 22.9.2020