Berliner Erklärung zieht Bilanz: Große Koalition liegt bei Gleichstellungspolitik noch weit zurück. Anlässlich der Halbzeitbilanz der Bundesregierung 2019 fordern 17 Frauenverbände der Berliner Erklärung – darunter die Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen – Bundesregierung und Opposition zu engagierten Schritten für die Gleichberechtigung auf. Unter dem Motto „Da geht noch was!“ sprechen Vertreterinnen der Berliner Erklärung mit allen Parteien, die sie im Vorfeld der Bundestagswahlen 2017 zur Gleichstellungspolitik befragt hatten. Die zentralen Forderungen der Frauenverbände zur Bundestagswahl 2017 sind unverändert: 1. Gleiche Teilhabe, 2. Gleiche Bezahlung, 3. Verbindlichkeit, Transparenz und Monitoring von Gleichstellungspolitik. Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD vereinbart: „Wir wollen noch vorhandene strukturelle Hemmnisse abbauen und werden dazu eine ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie entwickeln und mit einem Aktionsplan umsetzen“. Die Hälfte der Regierungszeit ist inzwischen vorbei. Es ist Zeit zum Handeln. 100 Jahre Frauenwahlrecht, 70 Jahre Grundgesetz mit Gleichberechtigungsartikel und 25 Jahre im Grundgesetz verankerter aktiver Gleichstellungsauftrag verstehen die Initiatorinnen der Berliner Erklärung als Verpflichtung der Bundesregierung, die Anliegen von Frauen ernst zu nehmen.

Pressemitteilung Berliner Erklärung; Pressemitteilung Deutscher Frauenrat; Bericht in SHEworks!