Bundesgesetzliche Regelung für Recht auf Schutz und Beratung: Unter Leitung von Bundesfrauenministerin Lisa Paus ist der Runde Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ von Bund, Ländern und Kommunen zum ersten Mal am 6.5.2022 in dieser Legislaturperiode zusammengekommen. Die Sitzung bildete den Auftakt für die Beratungen über eine bundesgesetzliche Regelung des Rechts von Frauen und ihren Kindern auf Schutz und Beratung bei Gewalt.
Die Ampelregierung hat sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, mit einer Strategie gegen geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt die weitere Umsetzung der Istanbul-Konvention auf Bundesebene stärker voranzutreiben. Eine staatliche Koordinierungsstelle soll diese Strategie erstellen und ihre Umsetzung koordinieren. Zudem soll eine unabhängige Berichterstattungsstelle die Situation und die Wirkungen der politischen Maßnahmen daten- und evidenzbasiert beobachten. Denn belastbare Daten sind nötig, um das Ausmaß geschlechtsbezogener Gewalt in Deutschland zu erfassen und politisch angemessen reagieren zu können.
Die Istanbul-Konvention verpflichtet Deutschland, auf allen staatlichen Ebenen alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten und Gewalt zu verhindern. BMFSFJ-Pressemitteilung
Weniger Anwälte, mehr Anwältinnen – aus der BRAK-Statistik: Mit 165.587 Anwälten und Anwältinnen im Jahr 2021 stagniert die Zahl der Zulassungen (165.680 in 2020). In fünf Jahren ist die Zahl der niedergelassenen Anwälte und Anwältinnen um rund 12.000 bzw. 7,6 Prozent zurückgegangen. Dies geht aus der aktuellen Mitgliederstatistik der BRAK hervor. Der Frauenanteil steigt hingegen stetig. Bei den Einzelzulassungen liegt er bei 34,4 Prozent, knapp 45 Prozent bei den Doppelzulassungen, und bei den reinen Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälten sind mittlerweile 57,7 Prozent Frauen. Der Anteil der zugelassenen Anwältinnen und Anwälte mit Fachanwaltstitel ist stabil. Beitrag im Anwaltsblatt
eitschrift für Didaktik der Rechtswissenschaft. Im Rahmen einer Online-Podiumsdiskussion am 5. Mai 2022 um 18:00 Uhr wird der Arbeitsstab die Ergebnisse vorstellen und mit Praktikerinnen, u.a. aus den Prüfungsämtern und Ministerien, diskutieren. Hier können Sie sich anmelden. djb-Pressemitteilung
Mit dem Thema Weibliche Besetzung von Prüfungskommissionen im juristischen Staatsexamen war auch die Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen bereits befasst. Bei einer Podiumsveranstaltung auf dem Deutschen Anwaltstag 2020, die RAin Christina Dillenburg (Vorsitzende der AG Anwältinnen) moderierte, berichtete RAin Tanja Brexl, als Geschäftsführerin im DAV zuständig für den Genderausschuss, über Aktivitäten des DAV. Gemeinsam mit den Landesverbänden wirbt der DAV bei seinen weiblichen Mitgliedern, sich für ein Prüfungsamt zu bewerben. Hier können Sie die Nachlese des Anwaltstages anschauen.